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Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der meusburger dentaltechnik GmbH

(Stand 2024)

1. Umfang / Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Meusburger Dentaltechnik GmbH (kurz MD genannt) gelten für sämtliche Kundengeschäfte.

Entgegenstehende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden sind unwirksam; abweichende Bestimmungen gelten nur in Einzelverträgen.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso wie der Verzicht auf letztere.

2. Angebote / Preise / Auftrag

Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Ausstellungsdatum.

Eine Gewähr für die Richtigkeit ergibt sich erst bei Vertragsabschluss, was jedoch nicht für zusätzliche, über den Voranschlag hinausgehende Kosten gilt. Angebotspreise gelten im Falle sofortiger Auftragserteilung. Es gelten die Preise der aktuellen Liste.

Die Materialkosten (es erfolgt ein Aufschlag für Schwund- und Schleifverlust) insbesondere Gold, sind variabel. Die Leistungen sind gemäß § 6 Zi. 20 UStG steuerbefreit. Für Schäden durch zugekaufte Komponente haftet MD nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern sie den Hersteller nicht bekannt gibt.

3. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Abtretung

Rechnungen sind spesen- und abzugsfrei, netto prompt fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges werden 12% Verzugszinsen angelastet. Im Verzugsfall hat der Kunde auch Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von MD ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Forderungen gegen MD dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von MD.

4. Lieferung / Transport / Versicherung / Termine

Abholung und Zustellung im Raum Wien sind kostenlos. Postversand erfolgt in Österreich per EMS einmal täglich. Die Versendung erfolgt im Namen, auf Rechnung und Risiko des Kunden. Die Versicherung obliegt dem Kunden, MD sorgt für die ordnungsgemäße Verpackung und die fristgerechte Bereitstellung zum Versand. Die Lieferung erfolgt innerhalb der geltenden Produktionszeiten, im Falle prompter Durchführung kommt ein Expresszuschlag zur Verrechnung.

5. Übernahme / Beanstandung / Gewährleistung

Der Kunde hat die Lieferung umgehend nach Erhalt auf Art, Qualität und Vollständigkeit zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Einwandfreier Sitz der fertiggestellten Arbeiten am Modell wird garantiert. Für die Dauer von 2 Jahren wird Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Werkarbeit geleistet. Bei Veränderungen des Produktes durch den Kunden oder Dritte, erlischt die Gewährleistung. Letztere erlischt auch dann, wenn Laborangaben zur Behandlung des Produktes nicht eingehalten werden.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat MD nicht zu vertreten und berechtigen MD zum Aufschub der Leistung für die Dauer der Behinderung. Der Ersatz von Mängel- oder sonstigen Folgeschäden, sowie reiner Vermögensschäden gilt als ausgeschlossen. Jegliche Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

6. Normen und Gesetze

Sämtliche anfallenden Arbeiten werden nach dem grundlegenden Anforderungen des Medizinproduktgesetzes unter Anwendung der betrieblichen Herstellungsdokumentation, sowie der Verarbeitungsanleitung für die verwendeten Materialien, in der vom Auftraggeber festgelegten Ausführungen, nach dem Stand der Technik hergestellt.

7. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MD; Gerichtsstand 2700 Wiener Neustadt. Dies gilt auch für Streitigkeiten über das Bestehen oder nicht Bestehen von Verträgen. Es findet Österreichisches Recht Anwendung.

8. Sonstiges

Durch die Auftragserteilung werden die vorliegenden Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen anerkannt. Allenfalls ungültige oder nichtige Bestimmungen berühren die übrigen Klauseln nicht.